Fortführung eines Gewerbebetriebs durch einen Stellvertreter
Nach einer Entziehung zum Betreiben eines erlaubnispflichtigen Gewerbes, kann die zuständige Behörde auf Ihren Antrag gestatten, den Gewerbebetrieb durch eine stellvertretende Person fortzuführen, die eine ordnungsgemäße Führung des Gewerbebetriebes gewährleistet.
Hinweise zur Antragstellung mit Mein Unternehmenskonto
- Daten aus Mein Unternehmenskonto werden automatisch in den Antrag übernommen
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich